Häufig gestellte Fragen

Was mache ich, wenn mein Kind aus Krankheitsgründen abgemeldet werden muss?

Bitte geben Sie dem Sekretariat der Schule zwischen 8:00 Uhr und 8:15 Uhr des betreffenden Tages telefonisch Bescheid. (Tel: 038303/1272-0). Am Tag seiner Rückkehr geben Sie dem Kind eine schriftliche Begründung der Abwesenheit mit, die beim Klassenlehrer abgegeben wird. Ab dem vierten Fehltag muss die Abwesenheit ärztlich attestiert werden.

 

Wie beantrage ich die Freistellung meines Kindes über einen bestimmten Zeitraum?

Bitte nutzen Sie das Formular "Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht". Je nach Zeitraum ist das Formular an folgende Personen zu richten:

Zeitraumzu beantragen bei
eine Unterrichtsstunde oder einen Block jeweilige FachlehrerIn
bis zu zwei TagenKlassenlehrerIn
ab drei TagenSchulleiter
vor/nach den FerienSchulleiter

Eine Genehmigung der Beurlaubung ab Tagesumfang wird per Email bestätigt.

 

An wen richte ich fachliche oder pädagogische Anliegen?

Es ergibt sich folgender Ablauf:

Bei pädagischen AnliegenBei fachlichen  Anliegen
  1. FachlehrerIn
  2. KlassenlehrerIn
  3. StufenkoordinatorIn
  4. Schulleiter
  1. FachlehrerIn
  2. FachleiterIn
  3. FachbereichskoordinatorIn
  4. Schulleiter